Mieterinfos

Hausordung der Zirekoglu GbR

1a.  Kleine Hausordnung

Die Mieter des Erdgeschosses haben F!ur, Kellertreppe, Eingang und Haustüre zu säubern und mindestens 1 x wöchentlich zu wischen. Die Mieter ein und desselben Stockwerks haben im wöchentlichen Wechsel die Etage, Treppe und das Podest täglich zu säubern und mindestens 1 x wöchentlich zu wischen.

 

1b.  Große Hausordnung

Bodentreppe, Treppenhausfenster, äußere Keltertreppe und die gemeinsam benutzten Kellerräume sowie der Dachboden sind im wöchentlichen Wechsel von allen Mietern zu reinigen. Die Außenanlagen und Zugänge (Plattenwege usw.) bis ^u cten Haustüren, sowie die Hofräume und Wäschetrockenplätze sind im wöchentlichen Turnus von den Mietern zu reinigen und die Beseitigung von Schnee und Eis sowie das Streuen bei Glatteis vorzunehmen.

 

2.  Asche (erkaltet), Kehricht, Glas, Scherben, Küchenabfälle und dergleichen dürfen nicht In die Klosetts, sondern nur in die entsprechenden Müllgefäße (Müllsortierung) geschüttet werden, Sperrige Kartons, Behälter usw, sind zu zerkleinern. Die Verpflichtung zur Müllsortierung entsprechend der Gemeindesatzung ist einzuhalten. Die Mieter haben die Verpflichtung, darauf zu achten, daß keiner ihrer Angehörigen den Hof, das Haus oder die Straße verunreinigt,

 

3.   Haustiere, außer Kleintiere, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gesellschaft gehalten werden. Die Hunde- und Katzenhaltung wird nicht genehmigt. Die durch Haustiere verursachten Verunreinigungen haben die Mieter sofort zu beseitigen, andernfalls werden die Verunreinigungen durch die Gesellschaft auf Kosten der betreffenden Mieter beseitigt.

 

4.    Die Mieter dürfen Brennmaterial nur in der zum Gebrauch erforderlichen Menge in den Wohnräumen aufbewahren, Dasselbe darf nur im Hof; in kleinen Mengen auch im Keller zerkleinert werden. Eine Aufbewahrung von Brennmaterial oder feuergefährlichen Stoffen auf dem Boden ist streng untersagt. Öllagerung ist gesondert zu beantragen.

 

5.     Niemand darf mit offenem Licht auf den Boden oder in den Keller gehen.

 

6.     In der Zeit von 13.00 bis 15,00 Uhr und 22.00 bis 8.00 Uhr sind ruhestörende Geräusche (z.B. das Musizieren und überlautes Radiospielen) untersagt. An Sonn- und Feiertagen hat jegliche ruhestörende Arbeit zu unterbleiben.

 

7.    Das Klopfen der Teppiche, Decken, Betten, Matratzen, Polstermöbe! und Kissen darf nur auf dem Hofe, in keinem Falle im Treppenhaus oder Flur, nur werktags vorgenommen werden. Auf den Anspruch anderer Mieter auf Freihaltung des Hofes zum Trocknen der Wäsche ist Rücksicht zu nehmen, Die Ruhezeiten sind zu beachten,

 

8.   An den Fenstern, weiche straßenwärts liegen, ist das Aushängen, Auslegen oder Sonnen von Betten, Matratzen, Fußdecken, Wäsche usw. verboten. Das Klopfen, Ausschütteln oder Ausstauben vorgenannter Gegenstände aus den Fenstern oder von den Balkonen ist überall verboten.

Blumenbretter und Töpfe dürfen nur an der Brüstung vorhandener Balkone und zwar nur innen mit größten Vorsichtsmaßnahmen aufgestellt werden.

 

9.    Die Mieter sind verpflichtet, den ihnen zugewiesenen Boden- und Kellerraum öfters zu reinigen. Jeder am Dach bemerkte Schaden und das Eindringen von Regen und Schnee ist dem Hausverwalter oder der Gesellschaft sofort anzuzeigen. Die durch das Offenlassen der Bodenfenster verursachten Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Keller- und Bodenfenster, Haus- und Hoftüren sind im Winter (Oktober bis März) geschlossen zu halten. Die Treppenhausfenster sind nur kurz zum Lüften und zum Reinigen zu öffnen. Boden- sowie Kellereingangstüren sind stets verschlossen zu hauen.

 

10. Alle Sanitärreinrichtungen sind von den Mietern besonders pfleglich zu behandeln. Das Wasser darf nur zum häuslichen Gebrauch, nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet oder sonst verschwendet werden. Übelriechende Stoffe, Küchenabfälle, Fette und dgl. dürfen, um Verstopfungen vorzubeugen, nicht in die Küchenspüle, das Waschbecken oder WC geschüttet werden, Eine dennoch eintretende Verstopfung hat der Mieter sofort zu melden und auf eigene Kosten zu beseitigen, Erst nach Beseitigung der Verstopfung dürfen die Sanitäreinrichtungen wieder benutzt werden,

 

11. Das Trocknen der Wäsche darf nur in den hierfür eigens vorgesehenen Räumlichkeiten (Keller, Dach oder im Außenbereich) erfolgen, Diese Räume sowie die Waschküche sind von diesen Mietern stets sauber zu halten. Sonntags ist das Wäschetrocknen im Außenbereich zu vermeiden.

 

12. Ohne besondere Einwilligung der Gesellschaft darf nichts auf dem Hof, den Fluren, Treppen, in Kellern und Bodengängen oder sonstigen für den gemeinsamen Gebrauch bestimmten Orten hingestellt oder hingelegt werden.

 

13. Alle Mieter haben die Haustüre beim Kommen und Gehen zu schließen. Die Hauseingangstüre ist ab 22 Uhr auf die Dauer der Nachtzeit abzusperren, sofern nicht automatische Türschließer eingebaut sind. Fremden darf der Hausschlüssel nur mit Genehmigung der Gesellschaft ausgehändigt werden.

Hausschlüssel darf der Mieter nur mit besonderer Genehmigung der Gesellschaft anfertigen lassen. Sollte ein Schlüssel verlorengehen, so hat der Mieter die Gesellschaft sofort zu informieren.

Das Anbringen von Satellitenantennen, Markisen, Balkonverkleidungen, Schildern jeglicher Art usw. ist nur mit Zustimmung der GW gestattet. Beschädigungen des Mietobjektes sowie das Auftreten von Ungeziefer sind der Gesellschaft unverzüglich zu melden.

 

14. Das Abstellen von Motorrädern und Mofas im und am Haus oder in der Wohnung, im Flur, Keller, Boden ist nicht statthaft. Fahrräder dürfen nicht durch das Treppenhaus, sondern nur durch die separaten Kellereingänge in den dafür vorhandenen Fahrradraum gebracht werden.

Richtig Heizen und Lüften

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

Ihr Lüftungs- und Heizungsverhalten ist von großer Bedeutung.

Sie können dadurch Schäden an der Mietsache und am Gebäude verhindern, wie Schimmelbefall, der zur Schädigung der Bausubstanz und bis zur Gesundheitsgefährdung Ihrer Familie führen kann. Daher bitten wir Sie, folgende Hinweise für eine richtige Lüftung und Beheizung Ihrer Wohnung zu berücksichtigen:

 

Je kühler die Zimmertemperatur desto öfter muss gelüftet werden. Die Fenster müssen kurzzeitig (5-10 Minuten) ganz geöffnet werden.

Bitte vermeiden Sie eine Lüftung durch angekippte Fenster. Das führt zu keinem Ergebnis außer zum Auskühlen der Wohnung.

 

Morgens und abends muss mindestens gelüftet werden. Wie oft am Tage zusätzlich gelüftet werden muss, hängt von der unterschiedlichen Benutzung und Beanspruchung der Wohnräume ab. So muss z. B. das Bad nach jedem Baden oder Duschen gelüftet werden, die Küche nach dem Kochen usw …

 

Bitte lüften Sie immer nach außen, nie in ein anderes Zimmer.

 

Während des Lüftens sollten Sie die Thermostatventile an den Heizkörpern abschalten, sonst öffnen sich diese Ventile voll. Danach stellen Sie die Ventile wieder auf die alte Stellung ein. Bitte schalten Sie die Heizkörper nicht völlig ab. Die Raumtemperatur sollte nie unter 16 °C sinken. Halten Sie die Türen geschlossen.

 

Bitte stellen Sie Möbel nicht direkt an die Wände, sondern halten Sie einen Abstand von ca. 5 cm, um eine Luftzirkulation zu ermöglichen.

 

Bringen Sie keine Tapeten, die Wände versiegeln an, wie z. B. Latextapete, Latexanstriche, Folien usw..

Kündigung und Schuldnerberatung

Kündigung und Wohnungsabnahme

Die für Sie geltende Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese sollten Sie unbedingt vor Anmietung einer neuen Wohnung beachten, um ungeplante Doppelmietbelastungen zu vermeiden.

Unsere Mietverträge haben in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist (§573c BGB). Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats beim Vermieter eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs!

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung sowie weitere Informationen zu den Formalitäten der Wohnungsabnahme und den für Sie zuständigen Ansprechpartner.

Bedenken Sie bitte vor Rückgabe Ihrer Wohnung, dass sämtliche durch Sie vorgenommene oder von Ihrem Vormieter übernommene Einbauten – soweit diese nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören oder eine besondere Vereinbarung mit uns getroffen wurde – zu entfernen sind. Dies gilt auch für sämtliche Nägel und Schrauben; Dübellöcher müssen verschlossen werden.

Ob in Ihrer Wohnung renoviert werden muss und ob eventuell Schäden zu beseitigen sind, wird bei der Vorabnahme besprochen.

Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, in dem die getroffenen Vereinbarungen festgehalten werden.

Mit der Endabnahme endet das Mietverhältnis. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Zählerstände erfasst.

Bedenken Sie bitte, dass an den Vermieter nicht nur sämtliche zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Schlüssel, sondern auch die von Ihnen eventuell nachgemachten Schlüssel zu übergeben sind.

Die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses im Folgejahr. Wir bitten Sie, uns dafür bei der Endabnahme Ihre neue Anschrift mitzuteilen.

 

Schuldnerberatung

Haben Sie Mietrückstände oder Zahlungsschwierigkeiten?
Dann kommen Sie bitte sofort zu uns!

Sollten Sie in eine finanzielle Notsituation geraten und Ihre monatliche Miete nicht vertragsgemäß entrichten können, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gemeinsam beraten wir über verschiedene Möglichkeiten. Ihre Mitwirkung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. So kann die fristlose Kündigung verhindert werden.

Auch bei einer hohen Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung finden wir zusammen mit Ihnen eine Lösung. Sprechen Sie bitte rechtzeitig bei uns vor!

Darüber hinaus sind wir Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen für das Jobcenter sowie der Wohngeldstelle und des Landkreises behilflich.

Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gern!

Wünschen Sie einen Hausbesuch? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir kommen in Ihre vertraute Umgebung, um entsprechende Problemlösungen zu beraten.

 

Ihre Ansprechpartner:

Tel: 09721 / 370 54 55

Frau Zirekoglu, Frau Rebhan

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